Liebe Kommilitonen*innen,
wir möchten Euch explizit drauf hinweisen, dass der
Nachteilsausgleich aktuell bis 16. November zu beantragen ist.
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation ist es wichtig, dass vor allem gefährdete Studierende (z. B. mit chronischen Krankheiten) über diese Möglichkeit informiert sind. Hier kann die “Änderung der Prüfungsform” beantragt werden.
Laut dem BayFEV (siehe Anhang) hat man ansonsten pauschal leider keinen Anspruch auf eine elektronische Fernprüfung.
Wichtig zu wissen ist, dass der Nachteilsausgleich eingesetzt werden kann, aber nicht muss. D. h. es kann prüfungsabhängig entschieden werden, ob man den Ausgleich einsetzen möchte oder nicht.